ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN
Bestimmungen für Campingplatz -Benutzer
o Der Zugang zum Campingplatz ist nur Gruppen gestattet, die über eine Reservierungsbescheinigung verfügen. Wenn die Anzahl der Teilnehmer von der in der Reservierung angegebenen Teilnehmerzahl abweicht, muss dies unverzüglich dem Campingverwalter gemeldet werden.
o Der Campingplatz steht Ihnen am Anreisetag ab 13.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen den Campingplatz am Abreisetag vor 11 Uhr verlassen. Wenn möglich, können diese Zeiten in Absprache mit dem Campingverwalter abweichen.
o Parken Sie die Autos an den dafür vorgesehenen Stellen.
o Während des Camps müssen Sie niemanden auf die Campingplatz lassen, mit Ausnahme von: - Campingverwalter und Vorstandsmitgliedern von Familiebad de Bosberg; - Polizei und Feuerwehr; - Personen, die beruflich oder im Namen der oben genannten Personen oder Behörden handeln.
o Hunde, Katzen und / oder andere Haustiere sind auf der Website nicht gestattet.
o Lagerfeuer ist NICHT erlaubt. Dies gilt auch für das Feuern in einer Feuerstelle, einem Feuerfass usw.
o Im Zusammenhang mit den Vorschriften aufgrund der Corona (Covid-19) müssen Sie die dann geltenden Regeln für Gruppen in den Niederlanden ermitteln und die dann geltenden Regeln einhalten.
o Während des Campings muss immer mindestens ein Supervisor vor Ort sein.
o Es steht Ihnen grundsätzlich frei, ein Camp innerhalb der Grenzen des Standorts einzurichten, wie Sie es für richtig halten. Sie müssen jedoch die Anweisungen des Campingverwalters berücksichtigen. Das Aufstellen von Wohnwagen und Klappanhängern ist nur in Absprache mit dem Campingverwalter gestattet. Im Zusammenhang mit den Brandschutzbestimmungen muss beim Aufstellen von Zelten und Wohnwagen ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden.
o Berücksichtigen Sie bei der Gestaltung des Geländes die Flora und Fauna und stellen Sie sicher, dass Bäume und Sträucher nicht beschädigt werden. Das Abgrenzen von Stellplätzen mit Schluchten ist nicht zulässig. Nur in äußerster Not darf man Gräben um ein Zelt graben. In diesem Fall sollten diese anschließend geglättet werden.
o Brandausbrüche, Zufahrtsstraßen und Wege auf und zum Campingplatz müssen aus diesem Grund frei von Fahrzeugen und Campingausrüstung gehalten werden Katastrophen. Sie müssen die angrenzenden Grundstücke des Campingplatzes unberührt lassen. Mitbewohner werden respektiert und der Bereich, in dem eine andere Gruppe kampiert, wird nicht betreten.
o Abfall sollte in Müllsäcke gegeben werden. Wir akzeptieren nur normalen Hausmüll. Themenabfälle, kaputte Campingausrüstung und andere große Abfälle (z. B. landwirtschaftlicher Kunststoff) müssen zurückgenommen werden. Versuchen Sie, umweltfreundlich mit Abfällen umzugehen. Nehmen Sie zum Beispiel Glas für die Flaschenbank mit, wenn der Einkauf abgeschlossen ist. Die Müllsäcke mit Hausmüll müssen im Container an der Ecke des Geländes gesammelt werden. Dieser Container wird einmal wöchentlich vom Müllabfuhr geleert. In der Nähe von Zelten dürfen kleine, nasse Müllgruben gegraben werden. Diese müssen nach dem Camp geschlossen und der Boden geebnet werden.
o Die Verwendung von Gasflaschen, Gas- und Ölkochgeräten oder anderen offenen Feuerstellen muss mit der erforderlichen Vorsicht erfolgen. Öfen und / oder Kochgeräte müssen ordnungsgemäß angeschlossen sein, Schläuche und Rohre dürfen keine Mängel aufweisen. Über den Installationsorten von Kochgeräten, Grills oder anderen offenen Feuerstellen darf kein leicht entflammbares Material wie eine Plane oder leicht entflammbares Plattenmaterial platziert werden. Während des Gebrauchs muss an den Installationsorten ein geeignetes Löschmittel verfügbar sein.
o I.v.m. Gefahr der Legionellen-Infektion, Vorsicht bei der Verwendung von Wasserschläuchen. Behalte das im Auge. Lassen Sie den Wasserhahn zu Beginn des Lagers 10 Minuten lang laufen.
o Hygiene in den Sanitärbereichen erfordert äußerste Sorgfalt.
o Für den allgemeinen Gebrauch - sofort einsatzbereit - müssen auf dem Campingplatz 2 Pulverlöscher mit einem Gehalt von mindestens 7 kg Löschpulver vorhanden sein.
o Lagerfeuer ist NICHT erlaubt.
o Auf dem Gelände muss zwischen 22.00 und 19.00 Uhr Stille herrschen. Dies gilt auch für Aktivitäten, die in diesem Zeitraum stattfinden. Ein Audiogeräte mit einer Leistung von mehr als zweimal fünfzehn Watt darf nicht verwendet werden.
o Bei Schatzsuche in der Umgebung müssen alle Spurenzeichen anschließend entfernt werden.
o Während der Elterntage sind Besucher bis 22.00 Uhr gestattet. Sie müssen selbst Anweisungen geben.
o Nach dem Camp müssen das Gelände und die dazugehörigen Gebäude (Lagerküche und Sanitärraum) aufgeräumt werden. Alle Gruben und Schluchten auf dem Gelände müssen geebnet werden. Abfall muss im Behälter deponiert werden. Sie wenden sich an den Site Manager, damit dieser überprüfen kann, ob alles in Ordnung ist.
o Zerstörungen und / oder Schäden an Inventar, Gebäuden, Ständen und Grundstücken müssen unverzüglich dem Manager / Campingverwalter / Hausmeister gemeldet werden. Sie werden den Mietern in Rechnung gestellt.
o In Fällen, die in diesen Benutzeranweisungen nicht vorgesehen sind, entscheidet der Site Manager.
o Im Falle eines Verstoßes gegen eine der oben genannten Regeln hat der Site Manager das Recht, Ihnen den weiteren Zugriff auf die Site zu verweigern. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.
Durch die Anmietung der Zeltplatz, unterliegen Sie den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen